Heilmittelwerbegesetz

Ich stelle Ihnen auf meiner Internetseite diverse Beschwerden und Erkrankungen vor, bei denen ich naturheilkundliche Therapien anwende. Diese wähle ich aufgrund meiner praktischen Erfahrung und den Erkenntnissen anderer naturheilkundlicher Behandler aus.

Ich möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass diese naturheilkundlichen Therapien keinen Behandlungserfolg versprechen. Eine Linderung der Beschwerden oder ein Heilerfolg kann nicht garantiert werden. Dafür fehlen ausreichende und aussagekräftige evidenzbasierte Studien.

Ich sehen mein Angebot nicht als Alternativmedizin, sondern als komplementäres Angebot zur Schulmedizin. Einige der auf meiner Homepage gelisteten Erkrankungen erfordern eine sorgfältige schulmedizinische Diagnostik und Therapie. Ich verweisen dann auf einen Facharzt, um zu klären, ob die naturheilkundliche Therapie alleine oder als Ergänzung zur Schulmedizin erfolgen kann.

So sorge ich für einen verantwortungsbewussten Einsatz der Naturheilkunde.

Aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG), dürfen öffentlich keine Aussagen zu speziellen naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapiemethoden getätigt werden. Ein Behandlungserfolg kann weder versprochen, noch in Aussicht gestellt werden. In zahlreichen Studien und individuellen Heilversuchen am Menschen zeigten die meisten der auf unserer Homepage gelisteten und in meiner Praxis ausgeübten Naturheilverfahren gute Ergebnisse. Doch weise ich Sie darauf hin, dass die meisten vorgestellten Naturheilverfahren nicht wissenschaftlich anerkannt sind.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.