Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages.
Es kann sein, dass die volle Rechnungshöhe nicht erstattet wird, daher empfehle ich, sich vorher bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen.
Honorarvereinbarung / Behandlungskosten
SoulRelease Start (Einzelsitzung) – Ursachenklärung
60 Minuten · 100 €
Ihr Einstieg in die seelische Ursachenarbeit.
Mit kinesiologischem Muskeltest klären wir, wo ihr System blockiert ist, und setzen erste Impulse für Veränderung.
Diese Sitzung ist Voraussetzung für die weiterführende SoulRelease-Begleitung.
SoulRelease Begleitung (3×)
3 × 60 Minuten · 270 €
Ganzheitliche Prozessbegleitung zur Lösung emotionaler Altlasten, innerer Unruhe, Sabotagemuster und körperlicher Beschwerden.
Ziel ist es, ihr Energiesystem in Balance zu bringen – für mehr Leichtigkeit, Kraft und innere Klarheit.
Voraussetzung: SoulRelease Start – Ursachenklärung
Die Rechnungsausstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Hinweis:
In der Regel dauert eine Therapiestunde zwischen 60 Minuten.
Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 2 Tage vorher abzusagen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da der Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.