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Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages.
Es kann sein, dass die volle Rechnungshöhe nicht erstattet wird, daher empfehle ich, sich vorher bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen.

 

Honorarvereinbarung / Behandlungskosten

 

Einzelarbeit

SoulRelease Hauptsitzung
90 Minuten · 130 €

     Der Kern meiner Arbeit – Raum für Tiefe, Klärung und nachhaltige Veränderung auf seelischer und körperlicher Ebene

Nachtestung / Kurzbegleitung
20–30 Minuten · 50 €

     Frei buchbar nach einer Hauptsitzung. Zur Stabilisierung, Nachklärung und sanften Integration im Alltag.

 

Die Rechnungsausstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Gruppen & Erfahrungsräume

Geführte innere Reise
ca. 60 Minuten · 20 €

     Ein achtsam gehaltener Raum, in dem innere Entwicklung wachsen und seelische Freiheit spürbar werden darf

Waldbaden – achtsames Naturerleben für Gruppen / Selbsthilfegruppen (Bad Abbach)

     ca. 2–2,5 Stunden · Anmeldung & Preis über den Markt Bad Abbach

     Inhaltliche Details findest du im Reiter „Waldbaden“.

 

Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage

Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 2 Tage vorher abzusagen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da der Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.